Düsseldorf

Arbeitskleidung Vorschriften: Gericht urteilt über rote Arbeitshose

Das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf beschäftigte sich kürzlich mit einem ungewöhnlichen Berufungsfall, in dem einem Arbeiter gekündigt wurde, weil er entschied, eine schwarze Arbeitshose anstelle der vorgeschriebenen roten zu tragen. Der Monteur, der Werkzeuge wie Kappsägen und Akkubohrer bediente, wurde mehrmals abgemahnt und letztendlich entlassen, da er trotz wiederholter Aufforderungen stur an der schwarzen Hose festhielt.

Gemäß dem Gerichtsbeschluss überwiegt der Arbeitsschutz das ästhetische Empfinden des Arbeiters. Es wurde festgestellt, dass die Vorschrift der roten Arbeitshose sachliche Gründe hat, insbesondere in Bezug auf die Arbeitssicherheit. Die rote Signalfarbe erhöht die Sichtbarkeit, besonders in Produktionsbereichen mit Gabelstaplern. Zudem trägt eine einheitliche Arbeitskleidung zum professionellen Erscheinungsbild des Unternehmens bei.

Obwohl der Kläger jahrelang die rote Arbeitshose trug, reichte sein derzeitiges ästhetisches Empfinden nicht aus, um das Gericht zu überzeugen. Die gegen die Kündigung erhobene Klage blieb erfolglos, und das Landesarbeitsgericht verweigerte eine Revision. Dieser Fall wirft ein Licht auf die Debatte um Arbeitskleidung, die oft zu Streitigkeiten führt, besonders in Branchen wie dem Einzelhandel, wo Corporate Identity und Sicherheitsaspekte eine Rolle spielen.

Düsseldorf News Telegram-Kanal

Rästel der Woche

Ursprünglich wurde es in den 1950er Jahren aus einer Boje entwickelt! Seither ist es ein fester Bestandteil jeder Gartenparty und das Herzstück jeder geselligen Runde im Freien.

Lösung anzeigen
Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"