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Razzia gegen Schwarzarbeit in Hotel- und Gastronomiegewerbe – Zoll deckt Verstöße auf

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls führte am 08. Juni dieses Jahres bundesweit Prüfungen in der Hotellerie und Gastronomie durch. Dabei lag der Fokus auf der Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, des Mindestlohns und der Aufdeckung illegaler Beschäftigung. Über 80 Beschäftigte der FKS waren an den Standorten in Gelsenkirchen, Hagen, Siegen und Dortmund im Einsatz. Insgesamt wurden 181 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt, und in sieben Unternehmen wurden Geschäftsunterlagen geprüft.

Die Ergebnisse der Untersuchungen wiesen darauf hin, dass in einigen Fällen der Verdacht auf Mindestlohnverstöße, Beitragsvorenthaltung, Ausländerbeschäftigung ohne Arbeitserlaubnis und Leistungsmissbrauch besteht. Besonders hervorzuheben ist der Fall, in dem sieben indische Staatsbürger in einer Imbissstube ohne gültige Aufenthaltstitel zur Arbeit angetroffen wurden. Diese wurden vorläufig festgenommen und der Ausländerbehörde übergeben.

Nach den Prüfungen folgen umfangreiche Nachprüfungen, in denen die erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Buchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden. Der Zoll setzt bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit einen Schwerpunkt auf die Hotellerie und Gastronomie, die dem Mindestlohngesetz unterliegen. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine Mindestlohn in dieser Branche 12,41 Euro pro Stunde.

Es ist wichtig zu betonen, dass der Zoll durch seine Prüfungs- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen beiträgt. Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert und sowohl stichprobenartig als auch bei allen Beschäftigten eines Arbeitgebers. Insbesondere in Branchen, die stark von Schwarzarbeit betroffen sind, führt die FKS regelmäßig Schwerpunktprüfungen durch, um faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.


OTS

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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