DortmundKriminalität und Justiz

Fußballfan aus Georgien landet im Gefängnis: Einreiseverbot und offene Strafe fordern Konsequenzen

Ein georgischer Fußballfan mit dem Wunsch, das Spiel seiner Mannschaft gegen die türkische Mannschaft in Dortmund zu sehen, sah sich mit unerwarteten Hindernissen konfrontiert. Trotz der Einreise- und Aufenthaltsverbote, die gegen ihn verhängt wurden, und eines unbezahlten Strafbefehls wegen Diebstahls mit Waffen, wird er seine Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssen. Diese Entscheidung beruht auf seinem Mangel an finanziellen Mitteln zur Begleichung der Geldstrafe. Um eine reibungslose Rückführung nach Georgien zu gewährleisten, hat die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf zusätzliche Maßnahmen ergriffen und eine Sicherheitsleistung einbehalten.

Der Beschuldigte wird auch wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz zur Rechenschaft gezogen. Seine Festnahme erfolgte während der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße. Trotz seiner ursprünglichen Pläne, das Fußballspiel zu besuchen, wird der georgische Fußballfan nun seine Zeit hinter Gittern verbringen müssen, anstatt das Spiel live zu verfolgen. Die Konsequenzen seiner rechtlichen Verfehlungen haben somit sein ursprüngliches Vorhaben zunichte gemacht, und er wird die notwendigen Konsequenzen tragen müssen.

Die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf bemüht sich, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die ordnungsgemäße Resozialisierung und Rückführung des georgischen Fußballfans nach seiner Haftstrafe zu gewährleisten. Durch die Sicherstellung einer angemessenen Sicherheitsleistung sollen die entstehenden Kosten für die Rückführung abgedeckt werden. Es bleibt abzuwarten, wie der georgische Fußballfan auf die bevorstehende Zeit im Gefängnis reagieren und wie seine Rückführung nach Georgien nach Ablauf der Strafe verlaufen wird.


OTS

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