Ein 28-jähriger Deutscher wurde am 25. März 2025 am Flughafen Niederrhein festgenommen, als er nach Tanger in Marokko reisen wollte. Die Bundespolizei hatte einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dortmund gegen ihn vorliegen, nachdem er eine Geldstrafe von 750 Euro wegen Erschleichens von Leistungen nur teilweise beglichen hatte. Es waren noch 310 Euro der Strafe offen, was einem Zeitraum von 31 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe entsprach.
Da der Reisende nicht in der Lage war, die ausstehende Geldstrafe zu zahlen, wurde er umgehend in die nächste Justizvollzugsanstalt gebracht. Diese Festnahme unterstreicht eindrucksvoll, wie ernst die Behörden auch bei Auslandsreisen mit durchsetzbaren Strafen umgehen.