Am Donnerstag, dem 9. Januar 2025, führt anhaltender Schneefall zu erheblichen Störungen am Flughafen Dortmund. Laut der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung ist die Situation am Flughafen als angespannt einzustufen. Zahlreiche Flüge, insbesondere nach Rom, Istanbul und Bukarest, wurden annulliert oder umgeleitet. Trotz der Bemühungen des Winterdienstes, die Start- und Landebahn zu räumen, verschlechterte sich die Lage schnell.
Um 10.35 Uhr landete der letzte Flieger am Dortmunder Flughafen. Flughafensprecherin bestätigte, dass unklar sei, wann der Normalbetrieb wiederhergestellt werden kann. Ein weiterer Schneefall wird erwartet, was die Unsicherheit zusätzlich erhöht. Passagiere sollten mindestens zweieinhalb Stunden vor ihrem Flug am Flughafen sein, um auf dem Laufenden gehalten zu werden, während Airlines ihre Kunden über Stornierungen und Umbuchungen informieren.
Verkehrsprobleme und Unfälle in der Region
Der Wintereinbruch hat nicht nur den Flughafen betroffen, sondern auch zu Verkehrsproblemen auf den Straßen im Ruhrgebiet geführt. Wie t-online berichtet, ereignete sich auf der A45 ein Unfall, als ein Lastwagen gegen eine Leitplanke fuhr und ein weiteres Fahrzeug kollidierte. Ein Fahrer wurde leicht verletzt, und die Fahrbahn musste für mehrere Stunden gesperrt werden. Während Autofahrer ab dem frühen Morgen an der Unfallstelle vorbeigeleitet werden konnten, blieben in Herdecke mehrere Linienbusse aufgrund der schlechten Wetterverhältnisse stehen.
Die Städtischen Räumdienste sind aktiv und bereiten sich vor, um die Bürger:innen bestmöglich durch die winterlichen Bedingungen zu unterstützen. Dennoch bleibt die Straßenlage angespannt, und Autofahrer sollten auf Glätte und Schnee achten.
Rechte der Reisenden
Für die betroffenen Reisenden stellt sich die Frage nach den Rechten, die sie bei Flugausfällen durch Schnee und Glätte haben. Die ReiseReporter erklärt, dass Fluggäste unter bestimmten Umständen Anspruch auf alternative Beförderungen sowie Erstattungen und Verpflegungsleistungen haben. Sollte ein Flug ausfallen, können Airlines in der Regel Umbuchungen auf alternative Flüge oder Bahntickets anbieten. Reisende, die keine Informationen von ihrer Airline erhalten haben, sollten regulär zum Flughafen kommen und die Entwicklung abwarten.
Allerdings sind Fluggesellschaften nicht verpflichtet, Entschädigungen anzubieten, da sie für Wetterphänomene wie Schneefall nicht verantwortlich sind. Passagiere, die ihre Reisekosten selbst tragen möchten, können die Airline informieren und entsprechende Nachweise für ihre Ausgaben aufbewahren, um mögliche Rückerstattungen geltend zu machen.