Das Hauptzollamt Münster hat heute an einer bundesweiten Schwerpunktprüfung zur Bekämpfung von Schwarzarbeit teilgenommen, wobei der Fokus auf der Einhaltung des Mindestlohns lag. Ab dem 1. Januar 2025 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,82 Euro brutto pro Stunde. Verstöße gegen diese Regelung werden konsequent geahndet, wie die Pressesprecherin des Hauptzollamtes, Britta Flothmann, betonte.

Bei den heutigen Kontrollen fanden die Zöllner in einem Betrieb im Kreis Coesfeld 15 illegal beschäftigte Personen, darunter 13 ohne gültiges Visum. Zudem bemerkten die Beamten drei Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht zur Sozialversicherung. Laut Flothmann wird häufig versucht, Mindestlohnverstöße zu verschleiern, indem Arbeitnehmer als Praktikanten oder Selbständige deklariert werden und die Stundenaufzeichnungen ungenau oder gar nicht geführt werden. Die Ergebnisse der Prüfungen werden in den kommenden Wochen weiter ausgewertet.