Nordrhein-Westfalen

Bußgeldgefahr bei verlängerten Schulferien – Behörden reagieren entschieden


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Bußgelder für verlängerte Schulferien

Viele Eltern in Nordrhein-Westfalen geraten jedes Jahr in eine unangenehme Situation, wenn sie ihre Kinder für einen längeren Urlaub aus der Schule nehmen. Der Versuch, Flugpreise zu sparen, indem die Ferien verlängert werden, kann am Ende teuer werden. Die Schulbehörden reagieren entschieden, um die Schulpflicht zu schützen.

Es wird deutlich, dass die Bußgelder für unentschuldigtes Fehlen zwischen 300 und 1000 Euro liegen. Dies dient nicht nur als Abschreckung für Ferienverlängerungen, sondern auch für Schwänzen aus anderen Gründen. Besonders hart bestraft werden „Wiederholungstäter“, die die Schulpflicht wiederholt missachten.

Schulpflichtverletzungen im Fokus

Die Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen führen jedes Jahr Hunderte von Bußgeldverfahren durch, um die Schulpflichtverletzungen zu bekämpfen. Die Behörden mahnen Eltern und Schüler gleichermaßen, die Bedeutung der regelmäßigen Teilnahme am Unterricht zu respektieren. Vor allem die unerlaubte Ferienverlängerung wird konsequent geahndet.

Es ist wichtig zu betonen, dass nicht alle Fälle von den offiziellen Zahlen erfasst werden. Die Schulämter der Kommunen sind auch aktiv an der Überwachung der Schulpflicht beteiligt, insbesondere in Grund- und Hauptschulen sowie bei Förderschulen.

Verantwortung der Eltern und Schüler

Eltern tragen die Verantwortung dafür, dass ihre Kinder pünktlich und regelmäßig am Unterricht teilnehmen. Wenn ein Kind unentschuldigt fehlt, müssen die Eltern mit Bußgeldern rechnen. Auch Schüler über 14 Jahren werden für ihr eigenes Fehlverhalten belangt, insbesondere wenn sie ohne Begleitung der Eltern verreisen.

Es wird empfohlen, dass Schüler bei Krankheit ein ärztliches Attest vorlegen, um Missverständnissen vorzubeugen. Die Schulen sind berechtigt, zusätzliche Nachweise zu verlangen, um sicherzustellen, dass das Fehlen eines Schülers gerechtfertigt ist.

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