Kriminalität und JustizNordrhein-Westfalen

Bundespolizei stoppt rumänischen Dieb auf Autobahn A40: Geldstrafe oder Haftstrafe?

Die Bundespolizei in Nordrhein-Westfalen hat einen Haftbefehl auf der Autobahn A40 vollstreckt. Ein 53-jähriger Rumäne wurde bei der Einreise aus den Niederlanden kontrolliert. Es stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Essen den Mann wegen Diebstahls suchte. Der Haftbefehl sah entweder eine Geldstrafe von 850 EUR oder eine Haftstrafe von 85 Tagen vor. Der Reisende entschied sich dazu, die Geldstrafe zu begleichen und konnte somit die Haftstrafe abwenden. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen durfte er seine Reise fortsetzen. Dieser Vorfall ereignete sich anlässlich der temporär wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen im Zuge der UEFA EURO 2024 an der Grenze zu den Niederlanden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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