Bottrop

Neuer Kunstrasen in Bottrop: Sportanlage Arenberg erstrahlt in neuem Glanz!

VorfallSonstiges
OrtBottrop

In Bottrop wurde der Kunstrasenplatz der Sportanlage Arenberg erfolgreich erneuert und am 12. Dezember offiziell an den SV Rhenania Bottrop übergeben. Nach intensiver Nutzung von 15 Jahren war die Modernisierung des Platzes dringend notwendig, und die Arbeiten wurden in einem beeindruckenden Zeitraum von nur sechs Wochen abgeschlossen. Der neue Kunstrasen, ausgestattet mit hochwertigem Quarzsand der Firma GreenFields, verspricht optimale Spielbedingungen für die rund 800 Mitglieder des Vereins, der eine der größten Sportgemeinschaften der Stadt ist.

„Unser alter Platz war völlig abgenutzt und erreichte das Ende seiner Lebensdauer“, erklärte Henning Wiegert, Leiter des Bottroper Sport- und Bäderbetriebs. Die Firma Weitzel Sportstättenbau war für den Ausbau und die Entsorgung des alten Rasenbelags sowie die Verlegung des neuen verantwortlich. Der Vorsitzende des SV Rhenania, Jörg Kossek, verwandelte den ersten symbolischen Elfmeter auf dem neuen Platz und erklärte damit das Spielfeld offiziell für Trainings- und Spielbetrieb frei. Die Sportanlage bleibt somit ein zentraler Anlaufpunkt für sportliche Aktivitäten in Bottrop, wie die Bottroper Zeitung berichtet.

Wichtige Steuerinformationen für 2025

Zeitgleich müssen die Bottroper Bürger sich auf die bevorstehenden Änderungen bei der Grundsteuer einstellen. Die Bescheide über Steuern und Abgaben für das Jahr 2025 werden in der letzten Januarwoche versandt. Die Finanzämter schließen in der Zwischenzeit die ausstehenden Bewertungen ab. Wer die Grundsteuererklärung nicht rechtzeitig abgegeben hat, muss mit einer geschätzten Bewertung rechnen, die möglicherweise von den tatsächlichen Werten abweicht. Diese geschätzten Werte können jedoch nachgereicht und durch einen neuen Bescheid korrigiert werden, wie die Stadt Bottrop informiert.

Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass auch bei umstrittenen Schätzungsbescheiden die Stadt verpflichtet ist, die festgestellten Besteuerungsgrundlagen zunächst umzusetzen. Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid ist also nicht erforderlich, wenn der Bescheid später berichtigt wird. Die Bürger sollten sich daher rechtzeitig über ihre steuerlichen Verpflichtungen informieren.

Ort des Geschehens

Analysierte Quellen, die diese Meldung bestätigen: 11
Analysierte Kommentare in sozialen Medien: 112
Analysierte Forenbeiträge: 42

Referenz
bottroper-zeitung.de
Weitere Infos
www.bottrop.de
Schließen

Werbung nervt!

Das wissen wir. Dennoch sind ein paar nicht störende Werbebanner nötig, damit unsere Server brav ihren Dienst leisten. Schalten Sie bitte den Adblocker aus. Wir nutzen weder Popups noch andere nervige Werbeformen.