Ende Oktober 2024 hat der Deutsche Bundestag ein vielbeachtetes Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems beschlossen, das auch massive Änderungen im Waffengesetz mit sich bringt! Ab sofort müssen die Bundespolizei und das Zollkriminalamt in waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfungen einbezogen werden. Dies führt jedoch zu Verzögerungen!
Aufgrund der notwendigen Anpassungen im vollelektronischen Abfrageverfahren sind längere Bearbeitungszeiten zu erwarten, insbesondere für Anträge, die bis zum 30. Oktober noch nicht abgeschlossen sind. Dazu zählen wichtige Voreinträge in Waffenbesitzkarten, die für den Kauf von Waffen, wie Kurzwaffen für Jäger oder halbautomatische Langwaffen für Sportschützen, erforderlich sind. Auch die Bearbeitung von Jagdschein-Anträgen könnte betroffen sein. Trotz dieser Herausforderungen können Bürger im Kreis Borken ihre waffenrechtlichen Erlaubnisse weiterhin wie gewohnt beantragen.
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