Am 1. Juni 2024 ändert der Kreis Borken die Verfahrensweise für die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung zur Beseitigung von Insektennestern. Bisher konnten Anfragen telefonisch oder schriftlich gestellt werden, aber ab diesem Datum können Bürgerinnen und Bürger kritische Insektennester über ein Onlineformular melden. Das Formular, das auf der Website www.kreis-borken.de/insektennest verfügbar ist, ermöglicht auch die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung. Informationen zur betroffenen Insektenart, zur Lage des Nestes und zum Konfliktpotential können ebenfalls über das Formular bereitgestellt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, Bilder des Tieres und des Nests hochzuladen, um den Antrag zu unterstützen. Diese digitale Umstellung soll die Bürgerfreundlichkeit erhöhen und das Verwaltungsverfahren vereinfachen.
Die Ausnahmegenehmigung für die Entfernung von Insektennestern ist notwendig, da Insekten gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz grundsätzlich geschützt sind. Ohne einen „vernünftigen Grund“ ist es verboten, sie zu töten oder ihre Nester zu zerstören. Bestimmte heimische Bienen- und Hummelarten, europäische Hornissen sowie einheimische Kreisel- und Knopfhornwespen gehören zu den besonders geschützten Arten und dürfen nicht verletzt oder getötet werden. Die Genehmigung zur Entfernung eines Insektennests kann nur in Ausnahmefällen erteilt werden, wenn ein zwingender Grund vorliegt und alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden. Diese Ausnahme wird von der Unteren Naturschutzbehörde im Einzelfall geprüft und genehmigt.
Es wird betont, dass die fachgerechte Entfernung von Insektennestern durch spezialisierte Fachunternehmen erfolgen muss. Im Falle von Bienen übernimmt in der Regel ein örtlicher Imker die Umsiedlung. Weitere Informationen zu dem neuen Verfahren sind auf der Internetseite des Kreises Borken unter www.kreis-borken.de/insektennest verfügbar. Bei Fragen steht Leonie Dreier unter der Telefonnummer 02861 / 681-2427 als Kontakt zur Verfügung.