BonnKriminalität und Justiz

Zoll kontrolliert Online-Bestellungen: Gefahr durch gefälschte Produkte!

Zollkontrollen im E-Commerce: Von 2. bis 4. September 2024 wurden an den Flughäfen Frankfurt, Köln/Bonn und Leipzig/Halle über 2.390 Paketsendungen geprüft, um gefälschte Waren aus Drittstaaten zu stoppen und die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten!

Bonn (ots)

Ein unverhoffter Blitz aus dem Zoll-Himmel! Seit Kurzem nimmt der Zoll die strahlenden Herausforderungen des boomenden Online-Handels ins Visier. Die deutschen Frachtflughäfen wappnen sich mit unvorhergesehenen Schwerpunktkontrollen gegen die Flut an Sendungen aus Drittländern. Hierbei handelt es sich vor allem um die gefährlichen Güter, die den Online-Käufern auf Handelsplattformen häufig untergejubelt werden – gefälscht ist nur der Anfang!

Aktuell fand in der Zeitspanne vom 2. bis 4. September 2024 eine Großoffensive an den Flughäfen Frankfurt, Köln/Bonn und Leipzig/Halle statt. Die Zollbeamten hatten es dabei vor allem auf T-Shirts, Schuhe und Taschen abgesehen, die online bestellt und illegal in die EU geschmuggelt wurden. Ein wahrer Kampf gegen Fake-Produkte und Sicherheitsrisiken, die nur darauf warten, die Konsumenten in eine teure Falle zu locken!

Gefährliche Fälschungen im Visier

Aber was steckt hinter diesen zielgerichteten Kontrollen? Der Zoll hat ein wachsames Auge auf Waren, die überproportional oft gefälscht oder ohne jegliche Sicherheitsstandards angeboten werden. Ein offener Kampf für die Rechte der Verbraucher! Durch sorgfältige Risikoanalysen wurden 2.390 Paketsendungen ausgewählt und auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft. In 906 Fällen, das sind etwa 38 % der kontrollierten Sendungen, stellte sich jedoch heraus, dass die Waren in Ordnung waren. Ein kleines Licht in einem Meer von Unsicherheiten!

Doch die Gefahr ist omnipräsent! In nur sieben Fällen wurde der Verdacht auf Fälschung bestätigt, während in 62 % der Fälle noch auf eine Entscheidung gewartet wird. Eine aufregende Warterei, die die Vorfreude auf das Erwartete in einen adrenalingeladenen Nervenkitzel verwandelt.

Zollvorschriften im internationalen Handel

Die Tragweite der Maßnahmen ist nicht zu unterschätzen! Staatssekretärin Prof. Dr. Luise Hölscher hebt hervor, dass nur eine enge Zusammenarbeit zwischen Zoll und Marktüberwachungsbehörden den Herausforderungen des grenzüberschreitenden Online-Handels erfolgreich begegnen kann. „Wir schützen die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft vor gefährlichen Produkten und wettbewerbsverzerrenden Praktiken. Die Zukunft liegt in den Händen der kontrollierenden Behörden!“

Für den Großteil der Ware, die aus Nicht-EU-Staaten in die EU eingeführt wird, ist ein spezielles IT-Verfahren erforderlich. In der Regel kümmern sich Post- und Kurierdienste nunmehr um die Zollformalitäten. Bei einem Warenwert bis 150 Euro wird eine Einfuhrumsatzsteuer fällig – vergleichbar mit der Mehrwertsteuer. Bei höheren Warenwerten müssen zusätzlich Zollabgaben entrichtet werden, die je nach Warenwert und Versandkosten berechnet werden. Der Zoll hat sich zur ständigen Überwachung verpflichtet, um eventuelle Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen und mit anderen EU-Staaten in engem Austausch zu bleiben.

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