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Weihnachtsgeld-Check: So sichern sich Azubis in Bonn die Sonderzahlung!

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In Bonn rückt die Weihnachtszeit näher und mit ihr die Frage des Weihnachtsgeldes. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) fordert alle Beschäftigten, darunter auch Azubis und Minijobber, auf, ihren Anspruch auf diese Sonderzahlung zu überprüfen. „Häufig vergessen Chefs, das Weihnachtsgeld auszuzahlen, obwohl es vertraglich zugesichert ist“, betont Marc Kissinger von der NGG Köln. Laut NGG haben auch Minijobber in Betrieben, die Weihnachtsgeld zahlen, Anspruch auf diesen Bonus, wenn er an die Arbeitszeit gekoppelt ist. In Bäckereien etwa liegt das Weihnachtsgeld für Vollzeitkräfte zwischen 250 und 550 Euro, abhängig von der Betriebszugehörigkeit, wie Kissinger erklärt. Das Weihnachtsgeld wird meist zusammen mit dem Novemberentgelt ausbezahlt, jedoch steht es nicht jedem Angestellten gesetzlich zu.

Tarifvertrag und Weihnachtsgeld

Eine aktuelle Auswertung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) zeigt erschreckende Zahlen: Nur 52 Prozent aller Beschäftigten erhalten Weihnachtsgeld – der entscheidende Faktor hierbei ist die Tarifbindung. In tarifgebundenen Betrieben sind es beeindruckende 77 Prozent, die auf den Sonderbonus zählen können, während in nicht tarifgebundenen Betrieben nur noch 41 Prozent Weihnachtsgeld erhalten. Die NGG setzt sich aktiv dafür ein, diese Diskrepanz in den entsprechenden Branchen zu schließen, denn ohne Tarifvertrag besitzen die Arbeitnehmer meist keinen rechtlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld, wie aus den Informationen von NGG hervorgeht.

Die Unterschiede werden weiter sichtbar, wenn man die regionalen und geschlechtsspezifischen Aspekte betrachtet: Während in Westdeutschland 53 Prozent der Arbeitnehmer Weihnachtsgeld bekommen, sind es in Ostdeutschland nur 41 Prozent. Bei Frauen liegt die Quote bei 48 Prozent, während 54 Prozent der Männer Weihnachtsgeld erhalten. Die NGG fordert daher eine stärkere Tarifbindung, besonders in Branchen mit hohem Frauenanteil, um diese Ungleichheiten zu beseitigen.

Ort des Geschehens

Analysierte Quellen, die diese Meldung bestätigen: 6
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Analysierte Forenbeiträge: 80

Referenz
www.kabinett-online.de
Weitere Infos
www.ngg.net
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