Ein 26-jähriger Deutscher wurde am Flughafen Köln Bonn bei einer Sicherheitskontrolle gestoppt, als er versuchte, nach Ankara zu fliegen. Im Handgepäck fand die Luftsicherheitskontrolle eine gewöhnlich aussehende Taschenlampe, die sich bei näherer Untersuchung als verbotener Elektroschocker entpuppte. Die Bundespolizei stellte fest, dass der Mann nicht wusste, wie das gefährliche Gerät in seinen Rucksack gelangte – seine Mutter habe ihn gepackt.
Die Bundespolizei sicherte den Elektroschocker und leitete ein Strafverfahren gemäß dem Waffengesetz ein. Zusätzlich erwartet den Reisenden eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Luftsicherheitsgesetz. Trotz dieser Aufregung durfte der Mann schließlich seine Reise in die Türkei fortsetzen. Die Bundespolizei erinnert die Fluggänger daran, sich vor ihren Reisen über die geltenden Richtlinien zum Mitführen von Gegenständen zu informieren, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.