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Schulstraßen in NRW: Kaum genutzte Sicherheitsmaßnahme

Fortschritte und Herausforderungen bei der Einführung von Schulstraßen in NRW.

Einige Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben bisher nur begrenzten Einsatz von temporären Straßensperrungen rund um Schulen für mehr Sicherheit auf dem Schulweg gezeigt. Eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab, dass Städte wie Bochum, Wuppertal, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf und Münster bisher keine Schulstraßen eingerichtet haben. Trotzdem gibt es in vielen Städten Prüfungen und Planungen zur Einrichtung, die auf breite Zustimmung stoßen.

Ende Januar 2023 trat in NRW ein Erlass des Landesverkehrsministeriums in Kraft, der es den Kommunen ermöglicht, temporäre Straßensperrungen in Schulnähe durchzuführen. Diese Maßnahme soll gefährliche Situationen durch Elterntaxis oder starken Durchgangsverkehr verhindern und den Schülern einen sicheren Schulweg zu Fuß oder mit dem Fahrrad ermöglichen. NRW ist damit das erste Bundesland, das eine landesweite Regelung zum Thema einführt.

Ein Pilotprojekt in Köln hat gezeigt, dass temporäre Schulstraßen positive Effekte haben können. An dortigen Schulen, an denen der temporäre Verkehrsstopp morgens und nachmittags 30 bis 45 Minuten dauert, wird die Sicherheit der Schüler erhöht. Eltern und Schulen helfen mit Absperrungen, um das Einfahren von Autos während der Sperrzeiten zu verhindern.

Auch in Bonn und Essen gibt es positive Erfahrungen mit Schulstraßen. In Bonn sind derzeit vier Schulstraßen an Grundschulen eingerichtet worden, was zu einer Reduzierung des Hol- und Bringverkehrs geführt hat. In Essen ist eine Straße an einer Grundschule und einem Gymnasium zu bestimmten Zeiten für Autos gesperrt. Die Stadt Essen plant, dieses Pilotprojekt dauerhaft einzurichten, was jedoch vorab ein rechtliches Verfahren erfordert.

Das NRW-Verkehrsministerium betont, dass die Einrichtung einer Schulstraße mehrere Monate in Anspruch nehmen kann und ein straßenrechtliches Teileinziehungsverfahren erforderlich ist. Die Auswahl der Straßen und die Art der Sperrung obliegen den jeweiligen Kommunen, die auch die Kommunalpolitik in den Prozess einbinden müssen.

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