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Netzausbau in Deutschland: Regelwerke für besseres Handynetz vorgestellt

Regelwerk für bessere Handynetze: Was plant die Bundesnetzagentur?

Die Bundesnetzagentur strebt eine deutliche Verbesserung der Handynetze in Deutschland an. Diese Maßnahme ist von entscheidender Bedeutung für die zukünftige Qualität des Mobilfunks im Land. Alle vier bis fünf Jahre werden Nutzungsrechte für Frequenzbänder versteigert, die für ein leistungsfähiges Handynetz unerlässlich sind. Die Einnahmen aus diesen Versteigerungen sind beträchtlich und belaufen sich oft auf Milliarden Euro. Eine für 2026 geplante Auktion wird jedoch verschoben und die Nutzungsrechte um fünf Jahre verlängert.

Die Verlängerung der Nutzungsrechte bringt Verpflichtungen für Netzbetreiber mit sich, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Bis zum Jahr 2030 müssen alle Betreiber 99,5 Prozent der deutschen Fläche mit einer Mindestgeschwindigkeit von 50 Megabit pro Sekunde abdecken. Dies soll sicherstellen, dass auch dünn besiedelte Gebiete und Bundesstraßen eine angemessene Mobilfunkversorgung erhalten. Zukünftig sollen auch die Anforderungen an die Netzbetreiber individuell gelten, um sicherzustellen, dass jeder Anbieter eine durchgängig gute Verbindung bietet.

Bei der Verlängerung der Nutzungsrechte werden Neueinsteiger wie 1&1 vorerst nicht einbezogen. Dennoch sollen etablierte Netzbetreiber verpflichtet werden, 1&1 die Mitnutzung von Frequenzen zu ermöglichen. Eine weitere Streitfrage betrifft die Zugangsregelungen für Telekommunikationsanbieter ohne eigenes Handynetz. Kleine Wettbewerber wie Freenet fordern Zugang zu den Netzen der Platzhirsche, während diese eine freie Entscheidung darüber fordern, wen sie auf ihren Netzen zulassen.

Die Reaktionen auf die geplanten Maßnahmen sind gemischt. Politiker befürworten die Verpflichtung zur Flächenversorgung, während etablierte Netzbetreiber auf eine längere Verlängerung der Nutzungsrechte gehofft hatten. Das Bundeskartellamt betont die Wichtigkeit wirksamer Maßnahmen zur Förderung des Wettbewerbs. Behördenchef Müller hat einen Entscheidungsentwurf vorgestellt, der in den kommenden Monaten von Interessenvertretern kommentiert werden kann. Eine endgültige Entscheidung wird im Herbst erwartet, wobei die nächste Auktion möglicherweise im Jahr 2028 stattfinden könnte.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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