Das Bundeskartellamt hat das Projekt „Euro Plant Tray“ genehmigt, das von Branchenvereinigungen der Pflanzenproduktion und des Pflanzenhandels unterstützt wird. Ziel dieses Projekts ist es, den Plastikmüll im Handel durch die Einführung eines Mehrwegsystems für den Transport von Topfpflanzen zu reduzieren, insbesondere im B2B-Handel.
Kartellamtspräsident Andreas Mundt betonte, dass das Projekt nicht nur ein sinnvolles Ziel verfolgt, sondern auch im Einklang mit dem Wettbewerb steht. Derzeit werden Pflanzen in Einwegträgern aus Plastik vertrieben, was das Projekt „Euro Plant Tray“ durch ein nachhaltigeres Mehrwegsystem ersetzen möchte.
Ein wichtiger Aspekt für das Bundeskartellamt ist, dass die teilnehmenden Unternehmen den Informationsaustausch auf das erforderliche Minimum beschränken. Strategische Daten werden von neutralen Dritten gesammelt und den Teilnehmern des Projekts nur in aggregierter Form zur Verfügung gestellt. Zudem ist es den Wettbewerbshütern wichtig, dass das Mehrwegsystem für alle Marktteilnehmer zugänglich ist.
Das Kartellamt weist darauf hin, dass die Vereinbarung eines Nachhaltigkeitsstandards den Wettbewerb einschränken kann und als koordiniertes Verhalten unter das Kartellverbot fallen könnte. Allerdings sind im Kartellrecht Ausnahmen für Nachhaltigkeitsvereinbarungen von Erzeugern landwirtschaftlicher Produkte vorgesehen.