Ein 35-jähriger Franzose wurde am 13. Februar 2025 am Flughafen Köln Bonn von der Bundespolizei festgenommen, während er auf dem Weg nach London war. Bei einer Kontrolle stellten die Beamten fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Straßenverkehrsgesetz vorlag. Die Strafe: 8.338 Euro oder 25 Tage Haft.

Da der Mann nicht in der Lage war, den Betrag zu zahlen, versuchte er, über einen Freund an das Geld zu kommen, was jedoch misslang. Daraufhin wurde er in die Justizvollzugsanstalt Siegburg gebracht. Die Staatsanwaltschaft Köln zeigte sich erfreut, da sie ebenfalls nach dem gesuchten Franzosen fahndete.