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Die Mütter des Grundgesetzes: Helene Wessel und Friederike Nadig – Ein Blick zurück in die Geschichte

Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz verkündet, einen Tag später trat es in Kraft. Im Parlamentarischen Rat, der 1948/49 das Grundgesetz erarbeitete, waren auch zwei Westfälinnen beteiligt: Helene Wessel aus Dortmund und Friederike Nadig aus Bielefeld. Helene Wessel war die erste Frau in der deutschen Parlamentsgeschichte, die sowohl Partei- als auch Fraktionsvorsitz innehatte. Sie zählte zu den vier „Müttern des Grundgesetzes“, die gemeinsam mit 61 Männern das Fundament der Bundesrepublik Deutschland legten. Friederike Nadig, die aus Herford stammte, war in der Nachkriegszeit aktiv. Wessel wurde 1928 Abgeordnete des Zentrums im Preußischen Landtag und lehnte mutig das „Ermächtigungsgesetz“ der Nazis ab.

Helene Wessel war eine tiefreligiöse Frau, die linksliberale Positionen in der Sozialpolitik vertrat. Als einzige Frau verweigerte sie ihre Zustimmung zum Grundgesetz, da sie christliche Werte und sozialstaatliche Grundrechte vermisste. Nach ihrem Rückzug aus der Zentrumspartei schloss sie sich der Gesamtdeutschen Volkspartei an und später der SPD. Friederike Nadig engagierte sich ebenso im Parlamentarischen Rat für die rechtliche Gleichstellung von unehelichen und ehelichen Kindern. Sie vertrat die Wahlkreise Bielefeld-Stadt und Bielefeld-Halle im Bundestag bis zu ihrem Tod im August 1970.

Die „Mütter der Verfassung“, Helene Wessel und Friederike Nadig, setzten sich entschieden für die Rechte von Frauen und die Sozialpolitik ein. Ihr Beitrag im Parlamentarischen Rat prägte die Entstehung des Grundgesetzes und forderte die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie sozialstaatliche Grundrechte. Ihr politisches Erbe zeigt die Bedeutung engagierter Frauen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.

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