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Angeklagter im Beihilfe-Prozess um tödlichen Brandanschlag freigesprochen

Ein neuer Blick auf die Folgen eines tragischen Brandanschlags

Der Freispruch im Beihilfe-Prozess um einen tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis hat in Koblenz für Aufsehen gesorgt. Der Angeklagte, ein 55-jähriger Deutscher, wurde von Richter Konrad Leitges aufgrund mangelnder Beweise freigesprochen. Dieses Urteil wirft ein neues Licht auf die Ermittlungen zu dem Brandanschlag, der vor 33 Jahren das Leben des Asylbewerbers Samuel Yeboah aus Ghana kostete.

Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, während die Bundesanwaltschaft eine sechseinhalbjährige Haftstrafe gefordert hatte. Trotz des tragischen Todes von Samuel Yeboah stand die Frage nach der Mitverantwortung des Angeklagten im Mittelpunkt des Prozesses.

Die Beihilfe zum Mord ist ein schwerwiegender Vorwurf, der die Beteiligung an einer Straftat ohne direkte Ausführung umfasst. Im vorliegenden Fall ging es darum, ob der Angeklagte durch seine Worte den Täter ermutigt haben soll, das Feuer zu legen. Die fehlenden Beweise machten eine Verurteilung jedoch unmöglich.

Der tragische Brandanschlag von 1991 hat nicht nur das Leben von Samuel Yeboah beendet, sondern auch die Gemeinschaft in Saarlouis nachhaltig erschüttert. Die Frage nach Gerechtigkeit und Verantwortung bleibt auch nach dem Freispruch des Angeklagten weiterhin bestehen.

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