Bochum – Minijobs bieten eine flexible Möglichkeit, zusätzliches Geld zu verdienen, vor allem für Rentner und Studierende. Die Verdienstgrenze liegt bei 538 Euro pro Monat, aber es gibt zusätzliche Zahlungen, die nicht auf diese Grenze angerechnet werden. Die Minijob-Zentrale hat jetzt drei wichtige Zahlungsarten hervorgehoben, die Minijobbern zugutekommen können. Dazu gehören steuerfreie Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, solange der Grundverdienst unter 25 Euro pro Stunde bleibt.
Eine weitere Möglichkeit ist die Inflationsausgleichsprämie, die bis zum 31. Dezember 2024 steuer- und beitragsfrei ausgezahlt werden kann, und zwar bis zu 3.000 Euro. Arbeitgeber entscheiden über die Höhe der Prämie, und sie kann als Einmalzahlung oder in Raten erfolgen, ohne die Verdienstgrenze des Minijobs zu beeinflussen. Zusätzlich können Zuschläge für das Deutschlandticket steuerfrei für Minijobber bereitgestellt werden, was das Angebot noch attraktiver macht. Mehr dazu, berichtet www.radioguetersloh.de.