Am Nachmittag des 25. Februars wurde ein 40-jähriger Mann im Hauptbahnhof Recklinghausen von Bundespolizisten kontrolliert. Dabei fanden die Beamten ein Einhandmesser bei dem deutschen Staatsbürger, der zudem bereits mehrfach von der Staatsanwaltschaft Bochum gesucht wurde. Der Mann war kooperativ und legte seinen Personalausweis vor.

Die Überprüfung ergab, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag. Der wohnungslose Mann war zuvor wegen gefährlicher Körperverletzung zu neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Aufgrund eines Verstosses gegen die Auflagen der Führungsaufsicht wurde die Bewährung jedoch aufgehoben. Nach der Eröffnung des Haftbefehls kontaktierte seine Lebensgefährtin einen Rechtsanwalt. Der Mann wurde in das Polizeigewahrsam Recklinghausen gebracht und wird einem Haftrichter vorgeführt.