Am Flughafen Düsseldorf wurde eine 33-jährige Deutsche, die nach Dublin reisen wollte, von der Bundespolizei festgenommen. Sie war durch einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gesucht. Der Haftbefehl war im September 2024 erlassen worden, da sich die Frau der Strafvollstreckung entzogen hatte.
Die Gelsenkirchenerin konnte jedoch eine Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen abwenden, indem sie sofort eine Geldstrafe in Höhe von 750 Euro zahlte. Damit konnte sie ihre Reise planmäßig fortsetzen.