Am 13. März 2025 hat das Hauptzollamt Bielefeld eine umfangreiche bundesweite Kontrolle zur Einhaltung des Mindestlohns durchgeführt. In dieser Konzentrationsprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) wurden rund 200 Arbeitnehmer in verschiedenen Betrieben des gesamten Bundesgebiets befragt, um die rechtmäßige Beschäftigung zu überprüfen. Dabei wurden in drei Fällen Verdachtsmomente auf illegalen Aufenthalt und unerlaubte Erwerbstätigkeit festgestellt.
Ein besonders aufsehenerregender Fall ereignete sich in Bielefeld, wo ein 33-jähriger türkischer Staatsangehöriger mit einem abgelaufenen Visum für Polen angetroffen wurde. In einem Restaurant in Hamm wurde ein 23-jähriger türkischer Arbeiter beim Kochen entdeckt, der lediglich über einen abgelaufenen Aufenthaltstitel für Italien verfügte. Beide Fälle wurden umgehend an die zuständigen Ausländerbehörden weitergeleitet, die nun über das weitere Vorgehen entscheiden werden. Auch die Arbeitgeber stehen unter Ermittlungen, da die Prüfungen häufig Hinweise auf Verstöße gegen die Mindestlohnbestimmungen aufdecken. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2025 12,82 Euro brutto pro Stunde.