Vorfall | Steuerhinterziehung |
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Ort | Paderborn |
Im Rahmen einer umfassenden Steueraufsicht führte der Zoll am 7. November 2024 in Paderborn Kontrollen in verschiedenen Kiosken und Tankstellen durch. Bei einer Überprüfung eines Kiosks wurden beeindruckende 45 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak, 118 illegale E-Zigaretten sowie 11 Dosen Oraltabak, bekannt als Snus, sichergestellt. Während Snus nur in Schweden legal erhältlich ist, ist der Verkauf in Deutschland strikt verboten. Die E-Zigaretten wiesen zudem Mängel auf, die sie im Bundesgebiet vollkommen unzulässig machen.
Der Betreiber des Kiosks sieht sich nun einem Steuerstrafverfahren aufgrund des Verdachts der Steuerhinterziehung gegenüber. Nach dem deutschen Tabaksteuergesetz dürfen Tabakwaren nur verkauft werden, wenn sie korrekt versteuert sind. Der Gesetzgeber hat seit dem 1. Juli 2022 auch neue Regelungen für Tabakersatzwaren eingeführt, die mit einer entsprechenden Steuerbanderole versehen sein müssen. Die Frist zur Abgabe von Altbeständen ohne Steuer endete am 12. Februar 2023.