Ein Apotheker, der wegen massenhaft gepanschter Krebsmedikamente zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren verurteilt wurde, kommt vorzeitig auf Bewährung frei. Dies wurde von einem Sprecher des Bielefelder Landgerichts bestätigt. Die Entscheidung erfolgte nach einer nicht-öffentlichen Anhörung, und der Apotheker hat inzwischen gut zwei Drittel seiner Strafe verbüßt. Er wird „noch heute“ entlassen und befand sich im offenen Vollzug in der JVA Bielefeld-Senne.

Der frühere Chef einer Apotheke in Bottrop wurde 2018 vom Essener Landgericht wegen Betrugs und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz in rund 15.000 Fällen verurteilt. In der Zeit von 2012 bis 2016 hatte er aus Habgier lebenswichtige Medikamente unterdosiert. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte das Urteil in diesem Medizinskandal, der durch zwei Mitarbeiter aufgedeckt wurde. Seine Verurteilung umfasst zudem ein lebenslanges Berufsverbot, welches er erfolglos anfocht.

Details zur Entlassung und den Auswirkungen

Der Apotheker, der in der Vergangenheit seinen luxuriösen Lebensstil mit den rechtswidrig erworbenen Millionen finanzierte, klagte gegen sein lebenslanges Berufsverbot, scheiterte jedoch im Jahr 2022 vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Die restlichen knapp vier Jahre seiner Strafe werden zur Bewährung ausgesetzt. Eine vorzeitige Haftentlassung wird in solchen Fällen individuell geprüft; dabei kann gute Führung positive Auswirkungen haben.

Patientenschützer Eugen Brysch kritisierte in diesem Zusammenhang die mangelnden Kontrollen in Apotheken, insbesondere bezüglich der Chemotherapie-Umsätze. Brysch forderte unangekündigte Stichprobenkontrollen durch Amtsapotheker, die bundesweit nicht stattfinden und betonte die Notwendigkeit, solche Prüfungen durchzuführen, um zukünftige Skandale zu vermeiden.