Bielefeld

Selbstbestimmtes Sterben in Bethel: Neue Regelungen und ethische Herausforderungen

Empfehlungen zur Selbsttötung veröffentlicht | Neue Richtlinie für Bethel-Mitarbeiter

Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel haben kürzlich neue Richtlinien veröffentlicht, die sich mit dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben von Bewohnern in ihren Einrichtungen befassen. Diese Empfehlungen wurden in Bielefeld vorgestellt und betonen, dass das Recht auf Assistenz beim Suizid nicht eingeschränkt werden sollte.

Eine wichtige Grundlage für diese Handlungsempfehlungen war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020, das feststellte, dass jeder Mensch an einer begleiteten Selbsttötung teilnehmen kann. Obwohl die Stiftung selbst kein organisiertes Angebot zur Suizidhilfe durch eigene Mitarbeiter anbieten wird, betont die Seelsorgerin Annette Kurschus die Bedeutung der Achtung des Selbstbestimmungsrechts der Klienten.

Die neuen Richtlinien betonen das exklusive Hausrecht der Bewohner, das auch die Option eines assistierten Suizids in ihrem privaten Bereich ermöglicht. Darüber hinaus wird klargestellt, dass Hausverbote für Mitarbeiter von Sterbehilfeorganisationen unwirksam sind und Zugangsbeschränkungen nur in Ausnahmefällen zulässig sind.

Es wird auch betont, dass Einrichtungen wie Bethel nicht verpflichtet sind, Klienten aufzunehmen, die ausschließlich Hilfe zum Suizid suchen. In Einzelfällen kann jedoch eine assistierte Selbsttötung durch Dritte geduldet werden, wobei eine explizite Aufklärung über das Recht auf Suizidbegleitung nicht erforderlich ist.

Die Stiftung Bethel und ihre Mitarbeiter werden ermutigt, trotz dieser Richtlinien weiterhin Lebensmut zu vermitteln und suizidgefährdeten Klienten Unterstützung anzubieten. Die neuen Empfehlungen basieren auf einem Gutachten von Professor Thomas Gutmann von der Universität Münster, der juristische und medizinische Aspekte untersucht hat.

Im Rahmen des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirchen in Deutschland beschäftigt Bethel rund 24.000 Mitarbeiter an über 300 Standorten in acht Bundesländern. Die Stiftung setzt sich in Kliniken, Werkstätten für Behinderte und Hospizen für das Wohl ihrer Klienten ein.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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