Vorfall | Waffenvergehen |
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Ort | Hauptbahnhof Bielefeld |
Ursache | Mitführen gefährlicher Gegenstände |
Einsatzkräfte der Bundespolizei haben am Freitagabend im Hauptbahnhof Bielefeld einen 15-Jährigen gefasst, der illegal einen Schlagring bei sich hatte. Der Jugendliche gab bei einer Kontrolle zu, das gefährliche Objekt mitzuführen, und händigte es den Beamten freiwillig aus. Der Besitz eines Schlagrings verstößt gegen das Waffenrecht und ist strengstens verboten.
Zusätzlich erinnert die Bundespolizei an eine bis zum 23. Dezember 2024 gültige Allgemeinverfügung, die das Mitführen gefährlicher Gegenstände im Hauptbahnhof Bielefeld untersagt. Hierzu zählen nicht nur Schlagringe, sondern auch Messer, Teppichmesser, Baseballschläger und sogar Spielzeugwaffen. Bei Verstößen können empfindliche Zwangsgelder von bis zu 200 Euro verhängt werden.
Ort des Geschehens
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