Ein Bad Oeynhausener, der anonym bleiben möchte, hat am 28. Januar 2025 Anzeige gegen die Deutsche Post AG bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld wegen Postunterdrückung erstattet. Der Mann, gerichtlich bestellter Betreuer, ist auf den fristgerechten Schriftverkehr mit Behörden und Klienten angewiesen. Seit Herbst 2024 beobachtet er unregelmäßige Zustellungen seiner Post, was zu erheblichen Problemen führt.
Der Tatbestand der Postunterdrückung gemäß § 206 Strafgesetzbuch (StGB) wird in der Regel verwirklicht, wenn Postsendungen nicht zugestellt werden. Dieser Schutz gilt nicht nur für Briefe, sondern auch für Pakete und andere Sendungen. Besonders problematisch sind dabei nicht verfolgbaren Sendungen, bei denen die Rücksendung nicht dokumentiert wird. Der Bad Oeynhausener sieht sich offenbar mit einem System konfrontiert, in dem unverlangte Sendungen ohne vorherige Zustellversuche zurück an den Absender gehen, was die Kommunikation erheblich stört.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Optionen
Nach den rechtlichen Bestimmungen besteht die Möglichkeit, Strafanzeige zu stellen und eine Beschwerde bei der Post einzureichen, sollte eine Postunterdrückung tatsächlich vorliegen. Dabei ist es unklar, ab wann genau eine Postunterdrückung als gegeben angesehen wird, insbesondere wenn Zustellversuche fehlen oder falsche Angaben zur Rücksendung gemacht werden. Der Betreuer hat bereits festgestellt, dass mehrere verfolgbare Sendungen nicht zugestellt wurden und keine Zustellversuche unternommen worden sind. Zudem könnten die vermeintlich nicht zustellfähige Adresse oder der nicht kooperative Empfänger einen falschen Eindruck beim Absender hinterlassen.
Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Deutsche Post AG nicht immer transparent mit den Rücksendungen umgeht. Oft wurde eine Auskunft über zurückgesandte Sendungen verweigert, was den Absender zusätzlich verunsichert. In der Tat können nicht alle Sendungen auf einer Bestellung basieren, was die Nachverfolgung des Sendungsverlaufs zusätzlich erschwert. Insbesondere solche Fälle werfen Fragen zur Auskunftspflicht der Post und den rechtlichen Grundlagen auf.
Fazit und weitere Schritte
Der Bad Oeynhausener hofft, mit seiner Anzeige gegen die Deutsche Post AG mehr Klarheit über die Zustellprobleme zu erhalten. Es bleibt abzuwarten, wie die Staatsanwaltschaft und die Post auf diese gesteigerte Aufmerksamkeit reagieren werden. Die Situation könnte sowohl für ihn als auch für viele andere Betroffene von Bedeutung sein, die ähnliche Probleme mit der Post haben.
Weitere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen der Postunterdrückung können in einem Dokument des Deutschen Bundestages nachgelesen werden, das ausführliche rechtliche Hintergründe sowie potenzielle Maßnahmen darstellt (Bundestag).