BielefeldGesundheit

Mediziner in Herford erneut vor Gericht: Neues Urteil nach BGH-Beschluss

BGH hebt umstrittenes Berufsverbot gegen Herforder Orthopäden auf

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass das Landgericht Bielefeld erneut über das Urteil gegen einen Orthopäden aus Herford verhandeln muss. Der Arzt wurde im April 2023 wegen eines sexuellen Übergriffs auf eine Patientin zu drei Jahren Haft verurteilt und erhielt zudem ein fünfjähriges Berufsverbot. Die Revision des Mannes war teilweise erfolgreich, da der BGH das Berufsverbot als nicht ausreichend begründet ansah und die Sache zur erneuten Verhandlung zurückverwies. Das Gericht hatte Bedenken hinsichtlich der Bewertung des Berufsverbotes, da wichtige Gesichtspunkte nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Insbesondere wurde nicht in Betracht gezogen, dass der Arzt bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs wirft ein neues Licht auf den Fall des Orthopäden aus Herford und zeigt die Komplexität juristischer Bewertungen in Fällen von Fehlverhalten im medizinischen Bereich. Das erneute Verfahren vor dem Landgericht Bielefeld wird nun entscheidend sein, um eine gerechte und angemessene Strafe für den Arzt festzulegen. Die Öffentlichkeit wird gespannt verfolgen, wie das Gericht die neuen Erkenntnisse und Argumente berücksichtigt und ob dies zu einer Änderung des ursprünglichen Urteils führen wird.

Es ist wichtig zu betonen, dass der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss klare Kriterien für die Überprüfung des Berufsverbotes eines Mediziners festgelegt hat. Diese Kriterien schließen die bisherige Straffreiheit des Arztes als relevanten Faktor mit ein, was verdeutlicht, dass bei der Verhängung von Berufsverboten eine differenzierte Betrachtung erforderlich ist. Der Fall des Herforder Orthopäden unterstreicht somit die Bedeutung einer gründlichen und gerechten juristischen Beurteilung von Fällen, in denen das berufliche Ethos von Ärzten in Frage gestellt wird.

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