Bielefeld

Fehler bei Bußgeldbescheiden: Expertentipps zur erfolgreichen Verteidigung

Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland fast 4 Millionen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr erfasst, wobei Geschwindigkeitsüberschreitungen an erster Stelle stehen, gefolgt von Handy- und Rotlichtverstößen. Die Höhe der Strafe hängt von der Schwere des Vergehens ab und wird im Bußgeldkatalog festgelegt. Neben Geldbußen können auch Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen. Letzteres kann sowohl privat als auch beruflich erhebliche Probleme verursachen.

Etwa jeder dritte Bußgeldbescheid weist Fehler auf, die zum Erfolg eines Einspruchs führen können. Formale oder technische Fehler sowie Verjährungsfristen sollten genau geprüft werden. Diese Fehler sind oft schwer zu erkennen und erfordern die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts. Nach Erhalt eines Bußgeldbescheids sollten Betroffene umgehend eine vollumfängliche Akteneinsicht beantragen, um die Erfolgsaussichten eines Einspruchs zu klären.

Im Bußgeldverfahren wird zunächst ein Anhörungsbogen zugestellt, gefolgt von einem Bußgeldbescheid, welcher innerhalb von 2 Wochen angefochten werden muss. Ein Einspruch kann formlos erfolgen, aber es ist wichtig, alle Umstände vorzutragen, die zur Ungültigkeit des Bescheids führen könnten. Bei versäumter Frist kann eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragt werden.

Nach einem Einspruch wird eine Akteneinsicht beantragt und eine Stellungnahme abgegeben. Die Bußgeldbehörde entscheidet oft zugunsten des Betroffenen bei offensichtlichen Fehlern. Bei Uneinigkeit wird der Fall vor Gericht verhandelt, wobei eine Hauptverhandlung beim Amtsgericht stattfinden kann. Die Verfolgungsverjährung im Ordnungswidrigkeitenrecht beträgt 3 Monate ab Tatbegehung.

Die Kosten für einen Einspruch können vom Betroffenen übernommen werden, aber die Inanspruchnahme eines Anwalts ist ratsam. Für Gerichtskosten bei einer Hauptverhandlung fallen 10% der Geldbuße an, mindestens jedoch 55,00 €. Rechtsschutzversicherungen decken in der Regel die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren, aber eine Deckungszusage sollte im Voraus eingeholt werden.

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