Ein Ehepaar, das 2023 ein baufälliges Haus im Vogelsbergkreis, Hessen, erwarb, sorgte kürzlich für Aufregung, als sie bei Renovierungsarbeiten eine erhebliche Summe Geld fanden. In einem Nachtschränkchen entdeckten sie rund 390.000 D-Mark, verpackt in Lebensmittelsäcken. Der vorherige Eigentümer des Hauses war verstorben, und die Sanierungskosten des Anwesens betrugen insgesamt 20.000 Euro, wie Focus berichtet.
Anstatt den Fund ordnungsgemäß zu melden, behaupteten die Eheleute, das Geld auf einem Parkplatz eines Freibades gefunden zu haben. Dieses Aussage wurde zur ihrer Unglücksursache, als das Fundbüro in Bielefeld sie an die Polizei verwies. Dort stellte sich heraus, dass die Geschichte nicht stimmte und die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen Unterschlagung und Geldwäsche einleitete.
Gerichtsverfahren und Strafen
Das Ehepaar sah sich dem Verfahren am Bielefelder Amtsgericht gegenüber, wo sie wegen ihrer Unterschlagung angeklagt wurden. Der 49-jährige Ehemann zeigte sich reuig und äußerte Bedauern über die Situation. Das Gericht stellte fest, dass das Geld den Erben des verstorbenen Vorbesitzers des Hauses zugestanden hätte, was bedeutete, dass der Fund nicht automatisch im Besitz des Ehepaars war. Die Richterin ging von Vorsatz aus und verurteilte die Eheleute zu Geldstrafen: Der Ehemann erhielt 9.100 Euro, die Ehefrau 1.350 Euro, was eine Gesamtsumme von 10.450 Euro ergibt. Dies verdeutlicht, dass nicht alles, was in einem neu gekauften Haus gefunden wird, dem neuen Besitzer gehört, wie in Hessenschau erläutert wird.
Die Erben des Hauses hatten zuvor kein Interesse an dem Anwesen bekundet, sodass das Ehepaar unvermeidlich in eine rechtliche Auseinandersetzung geriet. Laut dem Geldwäschegesetz sind Funde über 10 Euro unverzüglich beim Fundbüro abzugeben, wobei der Finderlohn für Beträge über 500 Euro geregelt ist und den neuen Besitzern im Falle eines nachweisbaren Fundes zustünde.
Hintergrund der Geldwäscheprävention
Die gescheiterte Strategie des Paares wirft auch Fragen zu den praktischen Aspekten der Geldwäscheprävention im Immobiliensektor auf. Laut KPMG sind Intermediäre, wie Immobilienmakler und Notare, gesetzlich verpflichtet, geldwäscherechtliche Prüfmaßnahmen einzuhalten. Wer im Immobilienbereich tätig ist, muss daher strenge Vorgaben bezüglich der Herkunft von Geldern berücksichtigen. Diese Rahmenbedingungen können die Integrität des Immobilienmarkts fördern und sicherstellen, dass Gelder aus illegalen Quellen nicht in legale Transaktionen gelangen.
Zusammenfassend zeigt dieser Fall, wie wichtig es ist, bei unerwarteten Geldfunden den rechtlichen Weg zu beschreiten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Das Ehepaar steht nun als Beispiel für die Notwendigkeit, gesetzliche Vorgaben und ethische Standards im Umgang mit Funden zu respektieren.