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Anklage gegen Klimaschutzgruppe: Kriminelle Vereinigung oder friedliche Umweltaktivisten?

Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat Anklage gegen fünf Mitglieder der Klimaschutzgruppe Letzte Generation wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung erhoben. Dies erfolgte nach rund anderthalb Jahren Ermittlungen. Die Angeklagten sind beschuldigt, Angriffe auf Anlagen der Ölraffinerie PCK Schwedt und eine Ölleitung in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern verübt zu haben. Darüber hinaus werden Aktionen am Hauptstadtflughafen BER und im Museum Barberini in Potsdam genannt. Die Staatsanwaltschaft prüfte den Verdacht seit Dezember 2022 und führte Durchsuchungen in verschiedenen Bundesländern durch.

Zusätzlich ermittelt auch die Generalstaatsanwaltschaft München seit einem Jahr gegen fünf Klimaschutzaktivisten der Letzten Generation wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Zwei weitere Personen werden wegen Unterstützung verdächtigt. Die Staatsanwaltschaft Flensburg führt ebenfalls ein entsprechendes Verfahren. Die Klimaaktivisten reagierten auf die Anklage mit dem Vorwurf, ihr friedlicher Protest werde zu Unrecht kriminalisiert. Sie betonten, dass ihr Engagement in der Klimakrise konstruktiv sei und kein kriminelles Verhalten darstelle.

Die Staatsanwaltschaft Neuruppin gab an, dass die Beschuldigten als Mitglieder einer Teilgruppe der Letzten Generation Straftaten begangen haben sollen, die mit Freiheitsstrafen von mindestens zwei Jahren bedroht sind. Die Straftaten erstrecken sich von April 2022 bis Mai 2023 und umfassen die Bildung einer kriminellen Vereinigung, Störung öffentlicher Betriebe, Nötigung und Sachbeschädigung. Zu den Straftaten gehören Sabotageakte an Ölanlagen, Angriffe auf ein Gemälde im Museum Barberini, Blockaden am Flughafen BER und Angriffe auf Privatflugzeuge.

Die Letzte Generation betonte, dass ihr Ziel die Erhöhung des Drucks auf die Regierung sei, um mehr Maßnahmen gegen die Klimakrise zu ergreifen. Die Gruppe ist bekannt für Straßenblockaden, bei denen Mitglieder sich auf den Asphalt kleben. In Berlin wurde die Gruppe nach einer Prüfung 2023 nicht als kriminelle Vereinigung eingestuft. Der Prozess gegen die fünf Umweltaktivisten liegt nun in den Händen der Staatsschutzstrafkammer des Landesgerichts Potsdam, die über den Zeitpunkt der Verhandlung entscheiden wird.

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