Nordrhein-WestfalenPolitik

Abschiebung von 106 Gefährdern aus NRW: Hindernisse und Herausforderungen

Im Zeitraum seit 2017 wurden insgesamt 106 als Gefährder oder sonstige sicherheitsrelevante Personen aus Nordrhein-Westfalen abgeschoben, wie das Landesfluchtministerium informierte. Zusätzlich seien fünf weitere Personen freiwillig ausgereist, die unter Beobachtung standen. Trotz der Einordnung als Gefährder führt dies nicht zwangsläufig zu einer Abschiebung, da Abschiebungshindernisse wie fehlende Reisedokumente oder familiäre Bindungen dies verhindern können.

Eine Anfrage der AfD verdeutlichte, dass im ersten Halbjahr 2023 von 464 als Gefährder oder sicherheitsrelevant eingestuften Personen lediglich fünf abgeschoben wurden. Von diesen Personen waren 311 deutsche Staatsangehörige, während 18 sich im Ausland befanden. Daher war bei der überwiegenden Mehrheit keine Abschiebung möglich, so NRW-Flüchtlingsministerin Josefine Paul.

Weitere Abschiebungen scheiterten aufgrund fehlender Reisedokumente oder anderer rechtlicher Hindernisse wie ausstehender Ausreisepflicht oder mangelndem Einvernehmen der Staatsanwaltschaft. Dennoch betonte das Ministerium die Bedeutung jeder Rückführung von Personen aus dem extremistischen oder terroristischen Bereich als wesentlichen Beitrag zur Gefahrenabwehr.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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