Aachen

Vergleich in Sicht: Einigung zwischen Kläger und Bistum Aachen wegen Missbrauchsfällen

Im Justizzentrum Aachen haben drei Klagen wegen Missbrauchs durch katholische Geistliche gegen das Bistum Aachen ein gerichtliches Verfahren eingeleitet. Die Kläger suchen Entschädigung für das erlittene Unrecht, das sich über Jahrzehnte hinweg ereignet hat. In einem dieser Fälle haben sowohl der Kläger als auch das Bistum Aachen ihr Interesse an einer Einigung vor Gericht bekundet.

Das Landgericht Aachen hat in allen drei Fällen vorgeschlagen, die Verfahren durch Zahlung einer Vergleichssumme zu beenden. Die vorgeschlagenen Beträge belaufen sich auf 110.000 Euro, 100.000 Euro und zwischen 20.000 und 25.000 Euro. Die beteiligten Parteien wurden zu einer Entscheidung bis zum 2. Juli aufgefordert, nachdem die gesetzte Frist bereits abgelaufen ist.

Die Kläger haben bereits in unterschiedlicher Höhe Gelder von der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen der Deutschen Bischofskonferenz erhalten. Die Einigung auf eine finanzielle Entschädigung könnte einen Abschluss dieser schmerzhaften und langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen bedeuten. Eine endgültige Entscheidung über die Vergleichssummen steht noch aus, und das Gericht wird am 2. Juli eine offizielle Bekanntgabe über den Ausgang der Verfahren machen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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