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Steuerzahler in Alarmbereitschaft: Zinsen könnten drastisch sinken!

Was für ein Drama um die Zinsen beim Finanzamt! Sechs Prozent pro Jahr? Das war einmal! Die Zeiten ändern sich: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, der übertriebene Zinssatz ist Geschichte. Jetzt müssen Steuerzahler nur noch 1,8 Prozent für Nachzahlungen und Erstattungen locker machen – zumindest fast!

Aber Vorsicht! Bei Stundungen oder Aussetzungen von Steuerzahlungen weht noch der alte Wind: Die sechs Prozent galten hier weiterhin, und das bringt ordentlich Zündstoff! Damit könnte Ärger für die Finanzämter ins Haus stehen, denn das Verfassungsgericht hat auch hier ein Wörtchen mitzureden. Alle, die von ihrem Finanzamt eine derartige Rechnung mit alarmierenden Zinsen erhalten haben, sollten nicht einfach resignieren. Ein Einspruch gegen den Bescheid wirkt Wunder! Der Bund der Steuerzahler schlägt Alarm.

Ein konkreter Fall, der Wellen schlägt

Nehmen wir den Fall eines Steuerzahlers (Aktenzeichen: VIII R 9/23), der vor kurzem horrende Zinsen von mehr als 12.500 Euro zahlen sollte, und das nur, weil ein Streit mit dem Finanzamt über seine steuerliche Situation herrscht. Solche Zinssätze sind überhaupt möglich – aber nur wenn beim Finanzamt Unklarheiten existieren und der Steuerbescheid auf Eis gelegt wird, bis ein Gericht endgültig klärt, was nun Sache ist. Unser Steuermann wehrte sich jedoch vehement gegen die Höhe dieser Zinsschraube.

Das Schicksal liegt nun in den Händen des Bundesverfassungsgerichts. Aber nur weil der Fall noch nicht entschieden ist, heißt das nicht, dass Steuerzahler untätig bleiben sollten! Wer in der gleichen Lage ist, sollte sofort aktiv werden! Ein Einspruch gegen noch nicht bestandskräftige Bescheide kann der Schlüssel zum Erfolg sein. Verweisen Sie auf das laufende Verfahren und beantragen Sie das Ruhen des Verfahrens. So bleibt der Steuerbescheid offen, und wenn das Gericht mit der Entscheidung durch ist, kann das Finanzamt die Zinsen entsprechend anpassen – und zwar wesentlich günstiger!

Die Auswirkungen sind enorm!

Doch das Ganze hat noch einen weiteren Aspekt: Die Entscheidung wird nicht nur die Zinsen für Aussetzungen und Stundungen beeinflussen, sondern auch für hinterzogene Steuern und die Prozesszinsen bei Erstattungen. Das ist ein Thema, das jeden Steuerzahler betreffen könnte.

Die Frage ist also: Warum auf die lange Bank schieben? Handeln Sie jetzt und prüfen Sie, ob sich eine Anfechtung Ihres Bescheids lohnt! Die neuen Regelungen könnten bares Geld sparen!

Mit einem beeindruckenden Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist unser Redakteur und Journalist ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft. Als langjähriger Bewohner Deutschlands bringt er sowohl lokale als auch nationale Perspektiven in seine Artikel ein. Er hat sich auf Themen wie Politik, Gesellschaft und Kultur spezialisiert und ist bekannt für seine tiefgründigen Analysen und gut recherchierten Berichte.
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