Bei der Ausreisekontrolle des Fluges TK 1676 der Turkish Airlines am Flughafen Köln Bonn wurde am Montag, dem 10. Februar 2025, ein 41-jähriger Niederländer festgenommen. Die Bundespolizei stellte fest, dass gegen ihn zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Aachen vorlagen. Der erste Haftbefehl betraf arbeitsrechtliche Vergehen mit einer fälligen Zahlung von 5.450 EUR, während der zweite Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine Zahlung von 1.000 EUR forderte.

Der Mann verfügte nur über etwas mehr als 1.000 EUR und konnte die geforderte Summe zunächst nicht aufbringen. Doch glücklicherweise gelang es ihm, einen Bekannten zu kontaktieren, der die fehlenden Mittel beschaffen konnte. Nachdem die erforderlichen Zahlungen geleistet wurden, wurde der 41-Jährige nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt.