Die Stadt Aachen plant ab 2025 die Einführung erhöhter Gebühren für das Anwohnerparken, was die Parkplatzsituation erheblich beeinflussen wird. Laut t-online.de wurde die neue Gebührenordnung bereits im Juni 2023 beschlossen. Die Berechnung der Gebühren erfolgt künftig flächenbasiert, wobei die Fahrzeuggröße entscheidend ist. Aktuell zahlen Anwohner pauschal 30 Euro pro Jahr für ihre Parkausweise, doch diese Regelung wird bald durch die neue Gebührenstruktur abgelöst.
Die neuen Gebühren setzen sich aus 30 Euro pro Quadratmeter Fahrzeugfläche sowie einer Verwaltungsgebühr von 15 Euro zusammen. Beispielsweise wird der Besitzer eines Smart EQ Fortwo mit etwa 150 Euro rechnen müssen, während ein VW Golf rund 245 Euro und eine Mercedes V-Klasse mindestens 300 Euro kosten wird. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Anreize für kleinere Autos zu schaffen und die Nutzung alternativer Verkehrsmittel zu fördern.
Details zur neuen Gebührenordnung
Die genaue Einführung der neuen Gebührenordnung steht noch aus, die Stadtverwaltung arbeitet jedoch bereits mit einem externen Dienstleister an einer digitalen Antragsplattform. Bis zur vollständigen Umsetzung, die für die erste Jahreshälfte 2025 geplant ist, müssen Fahrzeughalter bei der Beantragung ihrer Parkausweise zunächst die Maße ihres Fahrzeugs manuell angeben. Langfristig strebt die Stadt an, die Daten automatisch aus dem Fahrzeugschein zu übernehmen.
Bestehende Parkausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum, wobei neue Ausweise frühestens vier Wochen vor Ablauf beantragt werden können. Anwohner können künftig zwischen Einjahres-, drei- und sechsmonatigen Laufzeiten für ihre Parkausweise wählen. Der Berechtigtenkreis wird zudem erweitert, sodass Personen mit Nebenwohnsitz in Aachen und Auszubildende einfacher einen Parkausweis beantragen können. Anträge lassen sich sowohl online als auch vor Ort stellen.
Erweiterung der Bewohnerparkzonen
<pNeben den neuen Gebühren für das Anwohnerparken wird auch das Angebot der Bewohnerparkzonen in Aachen erweitert. Im Zeitraum vom 9. bis 31. Dezember 2024 wird die neue Bewohnerparkzone „BU 5“ eingerichtet. aachen.de berichtet außerdem über neue Parkzonen im Ostviertel sowie die Erweiterung bestehender Zonen, die mit einer neuen Parkordnung ab dem 15. Juli 2024 wirksam wird.
Ab diesem Datum haben berechtigte Anwohner in den neuen Parkzonen U, J1 und W die Möglichkeit, kostengünstig Parkausweise zu beantragen, wobei die Verwaltungsgebühr ebenfalls 30 Euro pro Jahr beträgt. In den Zonen dürfen Besucher während der Werktagszeit parken, müssen allerdings Parkscheine lösen. Zusätzlich variieren die Tagesticketpreise für Bewohner zwischen 5 und 8 Euro, abhängig von der jeweiligen Parkzone.
Die Stadt Aachen verfolgt mit diesen Maßnahmen das Ziel, die Parkplatzsituation für Anwohner zu erleichtern und gleichzeitig den Verkehr in der Innenstadt besser zu steuern. Wie aachen.de mitteilt, wurden die Beschlüsse für die neuen Zonen sowie die Erweiterungen bereits von dem Stadtrat gefasst, was auf eine zukunftsorientierte Verkehrsplanung hindeutet.