Aachen

Freispruch für Panama Papers Angeklagte nach Mangel an Beweisen

Finanzskandal aufgedeckt: Angeklagte im „Panama Papers“ Fall freigesprochen

Fast acht Jahre nach der Enthüllung des weltweiten Finanzskandals der „Panama Papers“ wurden überraschend alle 28 Angeklagten freigesprochen, darunter der in Panama-Stadt ansässige deutschstämmige Anwalt Jürgen Mossack. Das Gericht verkündete das Urteil am Freitag, und die zuständige Richterin Baloísa Marquínez entschied auch über die Einstellung des Strafverfahrens gegen den mittlerweile verstorbenen Ramón Fonseca Mora.

Die Richterin gab bekannt, dass die Sammlung von Beweisen aus den Servern der mittlerweile geschlossenen Kanzlei Mossack Fonseca nicht ausreichend nachvollziehbar war. Zudem seien die übrigen Beweise nicht schlüssig genug, um die Angeklagten zu verurteilen, fügte sie hinzu.

Den Angeklagten wurde vorgeworfen, Geldwäsche durch die Gründung von 215.000 Briefkastenfirmen in Steueroasen betrieben zu haben, in denen Politiker, Prominente und Sportler ihr Vermögen versteckt haben sollen.

Die Enthüllung der Geschäfte um die in Panama ansässigen Briefkastenfirmen wurde im Frühjahr 2016 von der „Süddeutschen Zeitung“ und dem International Consortium of Investigative Journalists (ICIJ) bekannt gemacht. Ein massives Datenleck führte dazu, dass der Zeitung 11,5 Millionen Dokumente zugespielt wurden, was zu einer weltweiten Recherche führte, an der fast 400 Reporter aus über 80 Ländern beteiligt waren.

Die Freisprechung der Angeklagten markiert einen bedeutenden Wendepunkt in diesem internationalen Finanzskandal und wirft wichtige Fragen auf, wie solche Machenschaften zukünftig verhindert werden können und ob das Justizsystem angemessen mit derartigen Fällen umgeht.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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