![Ermittlungen eingestellt: Kein strafbares Verhalten bei Plakat mit „AfDler töten“ – Hintergründe erklärt](https://nachrichten.ag/wp-content/uploads/2024/06/Nachrichten-Aktuell-1-151.png)
Die Staatsanwaltschaft Aachen hat kürzlich ihre Untersuchungen im Zusammenhang mit einem Plakat der Antifa-Jugend mit der Aufschrift «AfDler töten. Nazis abschieben!» eingestellt. Diese Entscheidung wurde getroffen, da das Plakat nach Ansicht der Staatsanwaltschaft kein strafbares Verhalten darstellt. Eine entscheidende Rolle spielte dabei die Verwendung eines Satzzeichens – statt eines Ausrufezeichens wurde ein Punkt verwendet.
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft erklärte, dass die Platzierung des Punktes hinter den Worten «AfDler töten» es ermöglicht, die Aussage als kritische Botschaft gegen die AfD zu interpretieren, anstatt als direkten Aufruf zur Gewalt. Dies verdeutlicht, wie wichtig die genaue Formulierung von Aussagen in rechtlichen Kontexten sein kann.
Es wurde betont, dass laut etablierter Rechtsprechung bei mehrdeutigen Aussagen stets die Interpretation zugunsten des Beschuldigten angewendet werden sollte. Jeder Fall muss individuell unter Berücksichtigung aller Umstände bewertet werden. Daher sollte die Einstellung des Verfahrens in diesem Fall nicht als generelle Aussage über ähnliche Vorfälle interpretiert werden.
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