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Aachener Lärmaktionsplan: Gesundheitsrisiko durch Straßenverkehrslärm

Der dauerhafte Straßenverkehrslärm stellt eine Störung dar, die die Lebensqualität beeinträchtigen kann und im schlimmsten Fall sogar Krankheiten verursacht. Etwa 16 Prozent der Einwohner von Aachen sind ganztägig einem Lärmpegel ausgesetzt, bei dem gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden können. Dies geht aus dem Entwurf des neuen Lärmaktionsplans der Stadt Aachen hervor, der in den vergangenen Monaten erstellt wurde. Bürgerinnen und Bürger sind bis zum 3. Juni aufgefordert, ihre eigenen Anregungen dazu einzureichen, bevor der Plan im Sommer der Politik vorgelegt wird.

Der Entwurf des neuen Lärmaktionsplans zeigt auf, wo sich Lärmschwerpunkte befinden und welche Maßnahmen ergriffen werden können. Die Basis des Plans, der bereits zum vierten Mal aktualisiert wird, ist die Lärmkarte von 2023, die auf Landesdaten zum Straßenverkehr basiert. Diese Karte offenbart die Lärmbelastung an verschiedenen Standorten in Aachen, insbesondere in Gebieten um Autobahnen, den Außenring und stark befahrenen Straßen in der Innenstadt.

Im Vorgängerdokument waren die Werte für gesundheitsgefährdenden Lärm etwas niedriger, jedoch weisen die neuen Daten darauf hin, dass die Lärmschwerpunkte weitgehend unverändert geblieben sind. Ob die Lärmbelastung tatsächlich zugenommen hat, ist jedoch aufgrund neuerer Modellierungssoftware schwer zu beurteilen. Maßnahmen wie Tempolimits und lärmmindernder Asphalt haben vereinzelt zu einer Verbesserung geführt, aber es bleibt noch viel Arbeit, um die Lärmproblematik anzugehen.

Die Bürgerbeteiligung im Rahmen des Lärmaktionsplans hat gezeigt, dass viele Hinweise auf Autobahnlärm aus den Bereichen Driescher Hof, Vetschau und Laurensberg kommen. Dennoch gab es auch Rückmeldungen aus weniger lauten Gebieten, während Bewohner stark belasteter Bereiche sich weniger beteiligten. Eine zweite Befragungsrunde läuft bis zum 3. Juni, um weitere Rückmeldungen zum Entwurf des Lärmaktionsplans zu sammeln.

Der Lärmaktionsplan enthält eine Vielzahl von Maßnahmen, darunter lärmmindernder Asphalt, Tempolimits und Schallschutzwände. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist jedoch oft eingeschränkt, da das Dokument nicht rechtsverbindlich ist und die Stadt nicht für alle Straßen zuständig ist, insbesondere nicht für Autobahnen und Bundesstraßen. Wo die Stadt Einfluss nehmen kann, werden Maßnahmen in Bereichen geplant, in denen ohnehin Veränderungen geplant sind, wie beispielsweise bei Straßenerneuerungen oder dem Bau neuer Fahrradwege.

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