Studierende der Universität Paderborn haben die Möglichkeit, Projekte und Ideen mit Hilfe von Qualitätsverbesserungsmitteln (QVM) zu finanzieren. Insgesamt stehen dafür 250.000 Euro zur Verfügung, die an fakultätsübergreifende Projekte und Projektgruppen vergeben werden. Eine zentrale Anforderung ist, dass die Projekte interdisziplinär sind und einen Pilotcharakter aufweisen, um die Qualität des Studiums zu verbessern. Inhaltlich sind den Projektgruppen dabei keine Grenzen gesetzt.
Beispiele für in der Vergangenheit geförderte Projekte sind das Campusradio „L’UniCo“ und die American-Football-Hochschulmannschaft „Paderborn UNIcorns“. Studierende, die Anträge stellen möchten, können dies bis zum 31. Mai über ihre Fakultäten tun. Die Anträge sind an Britta Götte aus dem Dezernat 1.3 zu richten (Britta.Goette@zv.upb.de).
Wichtige Aspekte der Antragsstellung
<p Für die Antragstellung müssen bestimmte Aspekte beachtet werden. Dazu gehören die Zielsetzung und der Rahmen des Projektes, der Zeitraum und das Raumkonzept, der interdisziplinäre Mehrwert sowie der Pilotcharakter. Zudem sollten Antragsteller eine Begründung für die finanzielle Förderung geben und zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten aufzeigen. Eine detaillierte Kostenaufstellung inklusive Angeboten (Bruttobeträge in Euro) ist ebenfalls erforderlich. Projekteinreichende müssen Pläne für die öffentliche Bewerbung ihres Projektes präsentieren und darlegen, wie wissenschaftliches Personal eingebunden wird, sowie einen Überblick über die Lehrinhalte bieten.
Die zentrale Qualitätsverbesserungskommission der Universität Paderborn berät über die Vergabe der Mittel und leitet die Entscheidungen an das Präsidium weiter. Diese Struktur ist Teil eines größeren Systems von Qualitätsverbesserungsmitteln, das durch das Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt wird. Diese Mittel wurden ursprünglich als Ausgleich für den Wegfall der Studienbeiträge im Wintersemester 2011/12 eingerichtet und wurden seit 2021 von der Landesregierung erhöht.
Die Bedeutung von Qualitätsverbesserungsmitteln
Die erhöhte Summe, die ab 2021 zur Verfügung steht, beträgt 300 Millionen Euro pro Jahr, wobei der Anstieg von 51 Millionen Euro aus dem Zukunftsvertrag Studium und Lehre stammt. Diese richtig verteilten Mittel sollen nicht nur den spezifischen Hochschulen, wie der Universität zu Köln, helfen, sondern auch zur allgemeinen Verbesserung der Studien- und Lehrbedingungen beitragen.
Hierbei erhalten Universitäten ihre Mittel anteilig basierend auf der Anzahl der Studierenden, was bedeutet, dass sie strategisch eingesetzt werden können, um die Qualität der Ausbildung zu steigern. Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) fordert seit Jahren eine Reform der Hochschulfinanzierung, um die Grundfinanzierung der Hochschulen langfristig zu sichern und den Bund stärker in die Finanzierung der Lehre einzubinden.
Die Finanzierungsstruktur deutscher Hochschulen hat sich in den letzten Jahren verändert. Während fast 90 Prozent der Mittel von öffentlicher Hand stammen, haben Länder Schwierigkeiten, die Grundfinanzierung aufrechtzuerhalten. Die HRK schlägt daher ein „Zwei-Säulen Plus-Modell“ vor, um die Situation zu verbessern und die finanziellen Mittel nachhaltig zu sichern.