Wolfsburg

Neue Regelung beim Dualen Studium: VW plant Pflichtzeit in der Produktion

Neue Regelung bei VW stößt auf Widerstand beim Betriebsrat

Ab dem 1. August wird bei VW eine neue Regelung für das duale Studium eingeführt, die für Aufsehen sorgt. Die dualen Studierenden der Jahrgänge 2025 und 2026 sollen nach Abschluss ihres Studiums für ein oder maximal zwei Jahre in der Produktion arbeiten. Diese Maßnahme ist eine von drei Optionen, die den Studierenden zur Auswahl stehen. Alternativ dazu könnten sie auch einen Master machen und anschließend mit einer Wiedereinstellungszusage zurückkehren oder sie kündigen und Volkswagen verzichtet auf eine Rückforderung der Studienkosten.

Die Bekanntgabe dieser Optionen erfolgte über eine Mail, die bei vielen Betroffenen auf Unmut stößt. Der Betriebsrat äußerte sich in einer E-Mail empört über die Art und Weise, wie diese Regelung kommuniziert wurde. Es wurde betont, dass die Kommunikation und der Inhalt nicht mit dem Betriebsrat abgestimmt waren. Der Betriebsrat bezeichnete die E-Mail als „Scherbenhaufen“ und zeigte sich entsetzt über die Reaktionen darauf. Die Informationspolitik von Volkswagen stehe im Widerspruch zur Unternehmenskultur und den Werten des Unternehmens.

Inzidenztracker

Während die Zeitung über die Kritik des Betriebsrats berichtet, betont VW, dass es vor der Kommunikation eine Einigung mit dem Betriebsrat gegeben habe. Warum die neue Regelung überhaupt eingeführt wird und welche Gründe dahinter stecken, ist auf der Website der „Braunschweiger Zeitung“ nachzulesen.

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