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Lachgas-Automat in Gifhorn löst Proteste aus: Politiker fordern Verkaufsverbot für Minderjährige

Die Union im Bundestag hat sich für ein Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige ausgesprochen. Dieser Schritt wird von Politikern und Ärzten unterstützt, da die Gefahr psychischer Abhängigkeit bei Jugendlichen erheblich ist und in extremen Fällen zu gesundheitlichen Komplikationen wie Ohnmacht, Lähmungen und Herzbeschwerden führen kann. Aufgrund dieser Risiken fordert Tino Sorge, Gesundheitsexperte der CDU, die rasche Einführung gesetzlicher Regelungen, um die Nutzung von Lachgas als Partydroge einzudämmen und den Verkauf an Minderjährige zu verbieten.

Lachgas, auch bekannt als Distickstoffmonoxid (N2O), wurde vor über 200 Jahren erstmals zur schmerzfreien Narkose bei Operationen eingesetzt. Trotz des historischen medizinischen Einsatzes wird das Gas immer häufiger als Partydroge bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen konsumiert. Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie und andere Gesundheitsorganisationen warnen vor den Risiken des Lachgas-Konsums und betonen die steigende Verbreitung unter jungen Menschen.

Derzeit gibt es in Deutschland keine gesetzlichen Verbote bezüglich des Verkaufs oder Konsums von Lachgas. Auch ist Lachgas nicht als Droge im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes eingestuft. Trotzdem gibt es lokalen Widerstand gegen den Verkauf, wie in Gifhorn bei Wolfsburg, wo ein Automat Lachgasflaschen neben Süßigkeiten und Einweg-E-Zigaretten anbietet. Eltern haben an Karl Lauterbach, den Bundesgesundheitsminister, appelliert, um gegen diese gefährliche Nähe von Lachgasautomaten zu Schulen und Kitas vorzugehen und schärfere Regelungen zu fordern.

In Anbetracht der steigenden Verbreitung von Lachgas und der Bedenken von Gesundheitsexperten sowie Elternverbänden, gibt es eine wachsende Forderung nach strengeren Regulierungen des Lachgasverkaufs. Auch der Hausärzteverband spricht sich für strengere Maßnahmen aus, insbesondere zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Risiken des Lachgaskonsums. Eine klare gesetzliche Regelung zum Verkauf von Lachgas könnte dazu beitragen, die Gesundheit und Sicherheit junger Menschen zu gewährleisten.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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