Kriminalität und JustizWolfsburg

Hauptzollamt Braunschweig deckt Verstöße gegen Tabaksteuerrecht in Wolfsburg auf

Am späten Donnerstagabend führten die Kontrolleinheit Verkehrswege Göttingen und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Braunschweig gemeinsame Überprüfungen von Kiosken, Shisha-Bars und Tabakwarenhändlern in Wolfsburg durch. Diese Maßnahme führte zur Einleitung mehrerer Strafverfahren. Unterstützung erhielt der Zoll dabei von der Polizei Wolfsburg. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit deckte während der Kontrollen Fälle von Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt sowie Mindestlohnverstöße auf, die weiterer Untersuchungen bedürfen.

Die Kontrolleinheit Verkehrswege stellte in allen sechs geprüften Lokalen Verstöße gegen das Tabaksteuerrecht fest, was in fünf Fällen zur Einleitung von Steuerstrafverfahren gegen die Inhaber führte. In einem Fall entschieden die Beamten aufgrund des geringen Steuerschadens, stattdessen einen Zuschlag gemäß Paragraph 32 des Zollverwaltungsgesetzes zu erheben. Insgesamt wurden Steuerbescheide in Höhe von 30.488,82 Euro ausgestellt und verschiedene Tabakprodukte sowie E-Zigaretten sichergestellt.

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Besonders auffällig war, dass der Wasserpfeifentabak, Rauchsteine und andere Tabakprodukte teilweise keine Steuerzeichen oder deutsche Warnhinweise aufwiesen. Es wurde festgestellt, dass einige Produkte bereits versteuerte Tabakwaren enthielten, bei denen die Steuerzeichen entfernt und die Verpackungen mit Molasse aufgefüllt wurden. Dieser Vorgang stellt jedoch eine illegale Herstellungshandlung dar und bedarf einer Erlaubnis des zuständigen Hauptzollamts.

Des Weiteren wurden Dosen Snus sichergestellt, die aufgrund des Verbots von Tabakerzeugnissen zum oralen Gebrauch nicht legal im Verkehr sind. Die Ermittlungen zu den vorgefundenen Verstößen dauern an, und es können noch keine genauen Angaben zu den zu erwartenden Strafen gemacht werden. Die Kontrolleinheit Verkehrswege wird weiterhin Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung des Tabaksteuerrechts und anderer Vorschriften in Bezug auf Tabakerzeugnisse sicherzustellen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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