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Abschiebestopp für jesidische Flüchtlinge aus dem Irak in Niedersachsen: Innenministerin setzt klare Grenzen

Niedersachsen hat einen Abschiebestopp für jesidische Frauen und Minderjährige aus dem Irak erlassen. Dies gilt auch für Mitglieder der Kernfamilie, um die Wahrung der Familieneinheit zu gewährleisten. Ausgenommen sind Straftäter, Personen mit Extremismusbezug und solche, die ihre Identität nicht klären wollen. Die Innenministerin Daniela Behrens von der SPD verkündete, dass dieser Abschiebestopp vorerst für drei Monate gilt.

Behrens betonte die Bedeutung des Asylrechts, das dazu dient, Menschen zu schützen, die in ihrer Heimat bedroht sind. Insbesondere jesidische Frauen und Mädchen im Irak seien weiterhin von Gewalt, Zwangsprostitution und Verschleppung bedroht. Behrens äußerte Kritik daran, dass die Länder individuelle Regelungen treffen müssen und beabsichtigt, dies auf der nächsten Innenministerkonferenz anzusprechen.

Der Bundestag hat die Massaker an den Jesiden im Irak als Völkermord anerkannt, nachdem Tausende von ihnen von der Terrormiliz Islamischer Staat ermordet wurden. Diese Entscheidung führte dazu, dass Niedersachsen nun einen Abschiebestopp für jesidische Angehörige erlassen hat, um ihre Sicherheit und Wahrung der Familieneinheit zu gewährleisten.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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