Wilhelmshaven

Kontrollen auf der Jade: Bußgelder für Sportboot-Skipper – Was sagt das Gesetz?

Bei Polizeikontrollen auf der Jade in Wilhelmshaven steht die Sicherheit der Sportboote im Fokus. Polizeikommissar Kevin Kofoth betont die Bedeutung der Kontrollen, bei denen insbesondere darauf geachtet wird, ob die erforderlichen Befähigungsnachweise sowie aktuelle Seekarten mitgeführt werden. Ein Segler erhielt kürzlich einen Bußgeldbescheid, da er keine aktuellen Papierseekarten an Bord hatte. Die diskutierte Strafe von 100 Euro zuzüglich Verwaltungsgebühr akzeptierte der Skipper gelassen, da er die Regeln als gerechtfertigt ansah. Dies sorgte nicht bei allen im Netz für Verständnis und stieß auf Kritik.

Bußgelder sind eine Maßnahme bei leichteren Gesetzesverstößen, die nicht zwingend vor Gericht enden, sondern in Form von Verwarnungen oder Geldbußen verhängt werden. Im Bußgeldverfahren geht es um Verfehlungen, auf die der Rechtsstaat nicht mit strafrechtlichen Sanktionen reagiert. Es existiert jedoch nicht immer eine klare Vorschrift bezüglich aktueller Papierseekarten auf Sportbooten, was für Segler die Einhaltung der Regeln erschwert.

Die seemännische Sorgfaltspflicht gilt allgemein für Wasserfahrzeuge und auch in Bezug auf die Mitführung aktueller Papierseekarten. Die Gesetzeslage kann jedoch uneindeutig sein, da die Vorschriften in verschiedenen internationalen und nationalen Regelwerken verstreut sind. Ein Blick in die See-Sportbootverordnung könnte Klarheit über die erforderliche Ausrüstung geben, obwohl privat genutzte Sportboote möglicherweise nicht unter diese Regelung fallen.

Die Schiffssicherheitsverordnung, die die Solas-Richtlinien in deutsches Recht umsetzt, enthält die Verpflichtung, stets die nötigen amtlichen Seekarten an Bord zu haben. Kontrovers wird diskutiert, ob diese Bestimmung auch für privat genutzte Sportboote gilt. Es wird empfohlen, aktuelle Papierseekarten mitzuführen, da sie im Falle von GPS-Störungen essentiell sein können. Gegen einen Bußgeldbescheid besteht die Möglichkeit, Einspruch einzulegen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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