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Tragischer Prozess um fatale Entscheidungen: Hebamme vor Gericht nach tödlicher Geburt

Kritische Entscheidungen und verhängnisvolle Konsequenzen: Was geschah wirklich bei der Hausgeburt des toten Babys?

Der Prozess um das tote Baby bei einer Hausgeburt vor dem Landgericht Verden ist von tragischer Natur, da Gutachten ergaben, dass das Baby Julia noch leben würde, wenn die Hebamme richtig gehandelt hätte. Die Hebamme, Sabine D. aus Neustadt am Rübenberge, wird wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen angeklagt. Obwohl in einem vorherigen Verfahren vier Jahre Freiheitsstrafe gegen sie verhängt wurden, hob der Bundesgerichtshof dieses Urteil auf, was zur Neuverhandlung führte.

Die werdende Mutter entschied sich vor neun Jahren für eine Hausgeburt. Als der Geburtstermin sechs Tage überschritten war und die Fruchtblase der Frau riss, soll die Hebamme anstelle ärztlicher Hilfe Globuli und Tropfen verabreicht haben. Drei Tage später, als die Mutter keinen Herzschlag mehr fühlte, wurde sie mit der Bitte um ein Ultraschallgerät zum Arzt gebracht, doch zu diesem Zeitpunkt war es bereits zu spät. In der Klinik wurde die Tochter tot geboren.

Im vorherigen Prozess hatte die Mutter erklärt, sich auf die Hebamme verlassen zu haben. Die Hebamme gestand damals ein, den Eltern geraten zu haben, in die Klinik zu fahren, aber diese hatten auf der Hausgeburt bestanden. Im aktuellen Prozess schweigt die Hebamme zu den Vorwürfen. Die Eltern werden am nächsten Prozesstag als Zeugen aussagen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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