Verden

Lebenslange Haft gefordert: Partner sticht aus Wut zu – Prozess um tödliche Messerattacke in Verden

Im Prozess am Landgericht Verden wurde die lebenslange Haftstrafe wegen Mordes für den ehemaligen Partner einer 31-Jährigen gefordert. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass der Mann aufgrund von gekränkten Gefühlen und Wut zugestochen habe, als die Frau eine vorübergehende Trennung wollte. Die Nebenklage stimmte der Forderung zu und betonte, dass der Mann die Frau kontrollierte, schlug und bedrohte, weswegen das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe gegeben sei.

Die Verteidigung plädierte auf eine Verurteilung zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe wegen Totschlags und argumentierte, dass der Angeklagte aus Verzweiflung und Ausweglosigkeit gehandelt habe. Während des Prozesses hatte der Vorsitzende Richter den Angeklagten mehrmals ermahnt, sich angemessen zu verhalten, da dieser das Plädoyer der Nebenklage mit empörten Zwischenrufen gestört hatte. Der 32-jährige Angeklagte hatte gestanden, seine damalige Partnerin an deren 31. Geburtstag im September 2023 mit einem Messer getötet zu haben, was zur Anklage wegen Totschlags führte. Es wurde jedoch auch darauf hingewiesen, dass eine Verurteilung wegen Mordes möglich sei.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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