Computerspiele sind in vielen Fällen heute nicht nur eine reine Unterhaltung, sondern verführen Spielerinnen und Spieler auch zum Erwerb von sogenannten Lootboxen, die virtuelle Gegenstände oder Fähigkeiten enthalten, um Spielcharaktere aufzuwerten und im Spiel Vorteile zu bringen. Diese digitalen Schatzkisten funktionieren oft mit Glücksspielmechanismen, die ein hohes Suchtpotenzial bergen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat deshalb gefordert, dass Lootboxen in Spielen für Minderjährige verboten werden sollten und die Anbieter verpflichtet werden sollten, mehr Informationen im Voraus bereitzustellen.
Kathrin Bartsch, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, erklärte, dass Spieler die Lootboxen gegen Echtgeld oder virtuelle Währung erwerben können, wobei der Inhalt meist vom Zufallsgenerator bestimmt wird. Der Wert der Gegenstände in den Boxen ist daher ungewiss, was vor allem Kinder dazu verleiten kann, unkontrollierte Käufe zu tätigen. Die schrittweise Akkumulation von Kleinbeträgen kann unbemerkt zu erheblichen Summen führen.
Die Verbraucherzentrale plädiert für den Schutz von Minderjährigen vor glücksspielähnlichen Mechanismen in Computerspielen. Sie sehen eine Gefahr der Suchtentwicklung und fordern ein Verbot von Lootboxen für diese Altersgruppe. Darüber hinaus sollte laut Bartsch eine transparentere Informationspolitik seitens der Anbieter etabliert werden, um den Verbrauchern vor dem Kauf oder Download klare Informationen über Bezahlinhalte, Kosten und Auswirkungen auf das Spielerlebnis zu geben. Eine günstige Möglichkeit für Verbraucher, sich über Lootboxen und In-App-Käufe zu informieren, bietet die Website der Verbraucherzentrale Niedersachsen sowie ihre kostenlose Beratung vor Ort, telefonisch oder per Video.